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Verantwortlich für den Inhalt:

RAHTE - Garten - Baumschulen - Forst GmbH
Steinförder Strasse 141
D-29323 Wietze


Telefon:    (05146) 9880-0
Telefax:    (05146) 9880-80
E-Mail:    info@rahte.com
Internet:    www.rahte.com
Bürozeiten:    Mo.-Fr. 07.30-16.00 Uhr

Geschäftsführer:    Angela Rahte
Ansprechpartner:    Angela Rahte
Zuständiges Amtsgericht:    Lüneburg

UST.-ID-Nr.    DE 813 26 13 35
HRB:    Lüneburg 101172

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

1. Allgemeines:
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungs- bedingungen gelten für alle Lieferungen, Verkäufe und Dienstleistungen. Etwas anderes gilt nur, wenn in einem Angebot oder in einer Auftragsbestimmung davon abgewichen wird. Vertragsbedingungen unseres Vertragspartners gelten nur dann, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Sollten wir nach Annahme des Auftrages begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruches eingetreten ist, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl eine Vorauszahlung des Kaufpreises zu verlangen. Erklärt sich der Käufer innerhalb einer von uns gesetzten Frist damit nicht einverstanden, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

2. Angebote:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass in dem Angebot ausdrücklich etwas anderes verzeichnet ist. In jedem Falle sind wir nur einen Monat, gerechnet vom Datum des Angebotes, an dieses gebunden. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster. Sie sollen nur die Durchschnittsbeschaffenheit zeigen. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns als angenommen.

3. Lieferzeit:
Eine von uns zugesagte Lieferzeit ist nur als annähernde zu betrachten. Das gilt nicht nur für den Tag einer vereinbarten Anlieferung beim Kunden; das gilt auch für eine vom Kunden gewünschte Anlieferung zu einer bestimmten Tageszeit.

4. Preise:

Die Preise gelten in Euro ab Baumschule Wietze. Eine Lieferung ist auf Wunsch des Kunden gegen ein gesondertes Entgelt für die Fracht möglich. Dazu bedarf es der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Die angegebenen Preise stellen Nettopreise dar; sie sind jeweils zu ergänzen um die gesetzliche Mehrwertsteuer.

5. Versand und Verpackung:

Die Übergabe erfolgt ohne gegenteilige Vereinbarung in der Baumschule in Wietze. Wünscht der Käufer eine Versendung, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen entgeltlichen Vereinbarung. In einem derartigen Fall erfolgt die Übergabe ab LKW am Zustellungsort. Das Abladen ist Sache des Vertragspartners. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unverpackt, aber in gebündelter Form, soweit dies handelsüblich ist. Auf Wunsch sind wir bereit, die bestellte Ware zu verpacken und zwar nach schriftlicher Vereinbarung über die dabei zusätzlich entstehenden Kosten. Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Vertragspartners durch ein drittes Unternehmen, gilt die Übergabe mit der Verladung in der Baumschule Wietze als erfolgt. Die Gefahr geht damit bereits zu diesem Zeitpunkt auf den Vertragspartner über.

6. Gewährleistung:

Geliefert wird in der vereinbarten bzw. im Angebot beschriebenen Qualität. Für die Lieferung sind die Güteklassen und Grundmaße der Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen BdB bindend. Eine Gewähr für das Anwachsen der gelieferten Pflanzen wird nicht übernommen. Wir sind jedoch bereit, eine Anwuchsgarantie zu übernehmen, wenn wir neben dem Verkauf auch mit dem Anpflanzen der Ware beauftragt werden. In diesem Fall beschränkt sich eine gewährte Anwachsgarantie auf einen Zeitraum von einem Jahr nach durchgeführten Anpflanzungsarbeiten. Bei berechtigten Beanstandungen von Umfang, Gewicht und Art der Lieferungen steht uns zunächst das Recht auf entsprechende Nachlieferung zu. Nach unserer Wahl kann der vereinbarte Preis auch gemindert werden. Eine Wandlung der gesamten Lieferung wegen Mängel an einzelnen Pflanzen ist ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, wenn uns im Hinblick auf die aufgetretenen Mängel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

7. Gewährleistung:
Sind Gegenstand des Vertrages Baumschulartikel, sind die Güteklassen und Grundmaße der Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen BdB bindend. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine Anwuchsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung für eine Anwuchsgarantie ist jedoch, dass wir mit dem Anpflanzen der Gehölze beauftragt werden und der Käufer den Pflanzen, eine bedarfs- und standortgerechte Pflege hat zuteil werden lassen, das gilt insbesondere für Bewässerung, Düngung und Pflanzenschutz. Im Falle der Übernahme der Anwuchsgarantie gilt diese für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der durchgeführten Anpflanzung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc., sind von der Garantie ausgeschlossen.

Für alle übrigen Leistungen außerhalb der Baumschule gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel wird auf sechs Monate vereinbart. Soweit es sich um Verbraucherverträge handelt, bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Gegenüber dem Zahlungsanspruch können wegen behaupteter Mängel ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

 

8. Abnahme:
Beanstandungen gegenüber Umfang, Gewicht und Art der Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von 48 Stunden nach Übergabe an der Baumschule Wietze oder – bei vereinbarter Anlieferung – nach Eintreffen am Bestimmungsort mitzuteilen. Die Beanstandung hat schriftlich und unter genauer Beschreibung zu erfolgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns die Möglichkeit zur Begutachtung der beanstandeten Ware einzuräumen. Zeigt sich später, dass die Beanstandung ungerechtfertigt war, hat der Vertragspartner die Kosten unserer Begutachtung zu tragen. Auch bei berechtigten Beanstandungen haften wir nicht für Vermögensschäden, die über den Wert der beanstandeten Ware hinausgehen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

9. Zahlungen:
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Fristen zu begleichen. Steht auf der Rechnung nichts, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Ware zur Zahlung fällig. Eine Zahlung per Wechsel ist nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Schecks werden zunächst nur zahlungshalber entgegen-genommen; der Kaufpreis gilt erst als bezahlt, wenn der Scheck endgültig gutgeschrieben wurde.

10. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von uns gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer darf die Ware ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder verpfänden noch übereignen, noch auf fremdem Grund verpflanzen, es sei denn, er hat die Ware vorher bezahlt. Erfolgt eine Weiterveräußerung in dem üblichen Geschäftsverkehr, gilt Folgendes: Der Vertragspartner tritt bereits mit der Auftragserteilung bis zur endgültigen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung die ihm aus der Veräusserung entstandenen und noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab, ohne dass es noch eines besonderen Übertragungsaktes bedarf. Er nimmt in diesem Falle den Kaufpreis nur als Treuhänder für uns in Empfang und verpflichtet sich, ihn sofort an uns abzuführen und bis dahin getrennt von seinem Vermögen als Treuhänder für uns aufzubewahren. Auf unser Verlagen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Auftragnehmern bekanntzugeben und die uns zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Auftragnehmer erfolgten Auskünfte zu geben, Unterlagen auszuhändigen, und auch unverzüglich Mitteilung zu machen, falls von dritter Seite Ansprüche auf diese Forderung gestellt werden, ganz gleich, in welcher Art. Der Käufer ist zur Abtretung seiner Ansprüche aus dem Vertrag mit seinen Abnehmern ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht befugt. Überschreitet der Käufer das eingeräumte Zahlungsziel um mehr als zehn Tage, sind wir berechtigt, diese Abtretung dem Abnehmer des Käufers anzuzeigen. Bei Einpflanzung auf eigenem Grund und Boden des Käufers sind wir berechtigt, im Falle des Verzuges das Grundstück des Käufers zu betreten und die Pflanzen auf Kosten des Käufers fortzunehmen. Pflanzt der Vertragspartner die ihm gelieferten Pflanzen auf fremdem Grund und Boden ein, tritt er bereits mit Auftragserteilung bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung die ihm aus dem Einpflanzen entstandenen und noch entstehenden Forderungen gegen den Grundeigentümer, insbesondere auch Wegnahme oder Entschädigung, an uns ab.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsrecht:

Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Leistung ist Wietze. Erfüllungsort für die vom Vertragspartner zu erfüllende Leistung ist ebenfalls Wietze. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist das Amtsgericht Celle bzw. das Landgericht in Lüneburg. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht, und zwar auch dann, wenn es sich um einen ausländischen Vertragspartner handelt oder aber wenn wir – auf Grund besonderer Vereinbarungen – die Ware in das Ausland liefern.

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1701 gründete Johann Georg Hinrich Rahte den traditionsreichen Familienbetrieb in Wietze. Drei Jahrhunderte erfolgreicher Pflanzenaufzucht sind ein Beweis für Können und Innovation. Mit dem gleichen Engagement widmen wir uns der Gartengestaltung und den forstlichen Dienstleistungen. RAHTE - kompetent und kreativ in Sachen Grün.