Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Steinförder Strasse 141
D-29323 Wietze

1. Allgemeines: Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Verkäufe, Werks- und Dienstleistungen. Etwas anderes gilt nur, wenn in einem Angebot oder in einer Auftragsbestätigung davon abgewichen wird. Vertragsbedingungenunseres Vertragspartners gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Zustandekommen des Vertrages, Selbstbelieferungsvorbehalt: Alle unsere Angebote sind freibleibend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn wir sie in Textform bestätigen. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich, diese Ware erwerben zu wollen. Zu einem Vertragsabschluss kommt es erst, wenn wir die Bestellung des Kunden in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) annehmen oder die Ware an den Kunden liefern. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.

3. Lieferzeit: Eine von uns zugesagte Lieferzeit ist nur als annähernde zu betrachten. Das gilt nicht nur für den Tag einer vereinbarten Anlieferung
beim Kunden; das gilt auch für eine vom Kunden gewünschte Anlieferung zu einer bestimmten Tageszeit.

4. Preise: Die Preise gelten in Euro ab Betrieb Wietze ohne Verpackung und Transport. Eine Lieferung ist auf Wunsch des Kunden gegen ein
gesondertes Entgelt für die Fracht möglich. Dazu bedarf es der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Enthalten unsere angegebenen Preise keinen besonderen Hinweis, handelt es sich um Nettopreise, zu denen die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

5. Zahlungen: Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang der Rechnung zu begleichen; ein Anspruch auf sofortige Bezahlung besteht dann,
wenn gekaufte Ware übergeben wird oder auf Wunsch des Käufers zur Versendung kommt.

6. Versand und Verpackung: Die Übergabe erfolgt im Betrieb in Wietze. Wünscht der Käufer eine Versendung, bedarf dies der ausdrücklichen
schriftlichen entgeltlichen Vereinbarung. In einem derartigen Fall erfolgt die Übergabe ab Lkw am Zustellungsort. Das Abladen ist Sache des
Vertragspartners. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unverpackt, aber in gebündelter Form, soweit dies handelsüblich ist. Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Vertragspartners durch ein drittes Unternehmen, gilt die Übergabe mit der Verladung am Betriebsort in Wietze als erfolgt.
Einwegverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Mehrwegverpackungen (z. B. Gitterboxen, Paletten) bleiben unser Eigentum und
müssen auf Kosten unseres Kunden zurückgeführt werden. Kunden, die Verbraucher sind, werden über diese eventuell zusätzlichen Kosten vor
Vertragsabschluss informiert. Eine Anlieferung kann nur über frei befahrbare, befestigte Straßen erfolgen und gilt ohne Entladung. Teillieferungen
werden ausdrücklich vorbehalten. Im Falle von Wetterkatastrophen, wie z. B. Dürre, Frost oder Hagel oder anderen unvorhergesehenen und
unverschuldeten Umständen wie z. B. Terrorangriffe, Seuchen, Streik oder Krieg verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung.

7. Gewährleistung: Sind Gegenstand des Vertrages Baumschulartikel, sind die Güteklassen und Grundmaße der Gütebestimmungen des Bundes
deutscher Baumschulen BdB bindend. Eine Garantie für das Anwachsen der Pflanzen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer ausdrücklich eine Anwuchsgarantie, so kann hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung für eine Anwuchsgarantie ist jedoch, dass wir mit dem Anpflanzen der Gehölze beauftragt werden und der Käufer den Pflanzen, eine bedarfs- und standortgerechte Pflege hat zuteil werden lassen, das gilt insbesondere für Bewässerung, Düngung und Pflanzenschutz. Im Falle der Übernahme der Anwuchsgarantie gilt diese für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der durchgeführten Anpflanzung. Fälle höherer Gewalt, insbesondere Dürre, Frost, Schädlingsbefall etc., sind von der Garantie ausgeschlossen. Für alle übrigen Leistungen außerhalb der Baumschule gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für Sachmängel wird auf sechs Monate vereinbart. Soweit es sich um Verbraucherverträge handelt, bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber dem Zahlungsanspruch können wegen behaupteter Mängel ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnung nur geltend gemacht werden, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.

8. Abnahme: Beanstandungen gegenüber Umfang, Gewicht und Art der Lieferung sind unverzüglich nach Übergabe oder nach Eintreffen am
Bestimmungsort mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen haften wir nicht für Vermögensschäden, die über den Wert der beanstandeten Ware hinausgehen, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

9. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die von uns gelieferten Waren unser Eigentum. Erfolgt eine Weiterveräußerung oder eine Weiterverarbeitung in dem üblichen Geschäftsverkehr, gilt Folgendes: Der Vertragspartner tritt bereits jetzt mit der Auftragserteilung bis zur endgültigen Tilgung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung die ihm aus der Veräußerung/Verarbeitung entstandenen und noch entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab; eines besonderen Abtretungsvertrages bedarf es dafür nicht. Unser Vertragspartner nimmt in diesem Fall den Kaufpreis nur als Treuhänder für uns in Empfang und verpflichtet sich, ihn sofort weiterzuleiten und getrennt von seinem anderen Vermögen zu halten. Bei Einpflanzung, Einbau oder Lagerung auf eigenem Grund und Boden des Käufers sind wir berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges das Grundstück des Käufers zu betreten und die Pflanzen und/oder das Material auf Kosten des Käufers fortzunehmen.

10. Maße und Muster: Maße sind grundsätzlich Circa-Maße. Abweichungen in einer Größenordnung von 10 % nach oben oder unten sind zulässig.
Bei Pflanzen gelten die diesen AGB beigefügten Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL). Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Es müssen nicht sämtliche Pflanzen wie das Muster ausfallen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragsrecht: Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Wietze. Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht
Celle / Landgericht Lüneburg vereinbart, soweit der Vertrag mit Vollkaufleuten abgeschlossen wird. Das deutsche Recht wird auch für den Fall
vereinbart, dass die Ware in das Ausland geliefert wird.

12. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Teile dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, so sollen die übrigen Bedingungen
gleichwohl wirksam bleiben.